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Testamentsvollstreckung

Wenn Sie ein Testament verfasst haben, haben Sie schon gut vorgesorgt. Auch wenn Sie Ihre Wünsche genau formuliert und gerecht verteilt haben, ist es gut zu wissen, dass es jemand gibt, der sich nach dem Tod um die Erfüllung Ihres Testamtes kümmert, das Vermögen verteilt, Schulden eintreibt, Gegenstände verkauft und die Auflagen überwacht.

Ist einer der Erben von einer Insolvenz bedroht, ist seine Entwicklung noch nicht abzusehen, besteht eine Behinderung mit Pflegebedürftigkeit und soll die Erbschaft trotzdem nicht in die Hände von fremden Gläubigern fallen, auch dann ist es gut zu wissen, dass das Erbe dank Testamentsvollstreckung gesichert und gut verwaltet bleibt.

Ist unklar, ob das Erbe zu großen Teilen aus Schulden besteht und die Erben wollen ohne Zeitdruck überlegen, ob sie die Erbschaft ausschlagen wollen oder nicht, empfiehlt sich ebenfalls die Anordnung einer Testamentsvollstreckung.

Claudia Leicht und Rainer Zinger sind vom Institut für Erbrecht in Konstanz zertifizierte Testamentsvollstrecker. Sie können einzeln, gemeinsam oder als Vertreter der Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Marbach das Amt des Testamentsvollstreckers übernehmen.

Die Beratung zur erbschaftsteuerlichen Optimierung Ihres Testaments ist uns ein Grundanliegen.

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